Versicherungen von der Steuer absetzen
Viele Versicherungsbeiträge kannst du als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Hier mehr dazu ➔ SchulSteuererklaerung.de
Versicherungen von der Steuer absetzen
Lehrerinnen und Lehrer schließen wie die meisten Menschen Versicherungen ab. Es gibt Versicherungen, die ein berufliches Risiko absichern und Versicherungen, die ein privates Risiko absichern. Für beide Arten von Versicherungen kannst du Geld vom Staat zurückbekommen. Der Staat unterstützt dich dabei, dass du dich gegen dein berufliches Risiko absicherst. Das sind alle Versicherungen, die du zur persönlichen Alters- und Gesundheitsvorsorge oder aufgrund deines Berufes abschließt. Reine Sachversicherungen lassen sich nicht absetzten, diese dienen schließlich nicht der Ausübung deines Berufes oder deiner persönlichen Vorsorge.
Im Folgenden einige Beispiele von Versicherungen, die du von der Steuer absetzen kannst:
- Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge & Einkommensabsicherung: z.B. Krankenversicherung, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung.
- Versicherungen für Beruf & Ausbildung: z.B. Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht, Dienst-Haftpflichtversicherung
- Nicht absetzbar sind dagegen Sachversicherungen: z.B. Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Fahrrad-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung.
Vorsorgeleistung
Beiträge zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung sind steuerlich absetzbar.
Beruf und Ausbildung
Beiträge für berufs- und ausbildungsbedingte Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden.
Sachversicherungen
Beiträge zu Versicherungen, die reine Sachwerte absichern, können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Beiträge als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen?
Steuerrechtlich werden deine Versicherungsbeiträge in zwei Gruppen unterschieden: Sonderausgaben und Werbungskosten. Die Antwort auf die Frage, ob deine Beträge nun als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind, richtet sich danach, ob die Versicherung ein berufliches oder ein privates Risiko abdeckt.
Grundsätzlich fallen Versicherungsbeiträge unter Werbungskosten, wenn sie ein berufliches Risiko abdecken. Bei Versicherungen für ein privates Risiko handelt es sich um Sonderausgaben. Bei unserem Tool musst du dich mit diesen Kaegorien nicht weiter herumschlagen- die Zuordnung machen wir automatisch für dich.
Es gibt allerdings auch Zwischenfälle: Versicherungen, die sowohl ein privates als auch ein berufliches Risiko abdecken. Beispiele hierfür sind Rechtsschutzversicherungen, die unter anderem einen Arbeitsrechtschutz gewähren und zusätzlich weitere Risiken abdecken. In diesem Fall müssen deine Ausgaben entsprechend auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt werden. Das funktioniert mit einer Bescheinigung von deiner Versicherung, aus der hervorgeht, wie sich dein Versicherungsbeitrag zusammensetzt. Diese Bescheinigung musst du mit der Steuererklärung einreichen. Aus ihr muss erkenntlich sein, welcher Anteil der Versicherung auf berufliche Risiken fällt und welcher auf private.
Versicherungen für ein berufliches Risiko können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung (für beruflich veranlasste Unfälle)
- Rechtsschutzversicherung (nur Arbeitsrecht)
Versicherungen für ein privates Risiko können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden
- gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
- private Kranken- und Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherungen (auch Tierhalter-Haftpflichtversicherungen)
- Risikolebensversicherung
- Kapital-Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Riester-Rente
Welche Versicherungsbeiträge kann ich überhaupt in welcher Höhe absetzen?
Die Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Versicherungsart.
- Altersvorsorge (Basisversorgung: gesetzl. Rentenversicherung, Rürup-Verträge): Das Finanzamt hat den Beitragshöchstsatz auf 22.767 Euro festgesetzt.
- Riester-Verträge (Zusatzversorgung): Riester-Beiträge können bis 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Neben den eigenen Beiträgen kann auch die staatliche Zulage steuerlich geltend gemacht werden.
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen (bspw. Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung): Lehrer können bis zu 1.900 Euro absetzen
- Berufliche Policen (Unfallversicherung, Berufshaftpflicht, Arbeitsrechtschutz): Diese Versicherungen können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Welche Nachweise sind nötig?
Für Beiträge, die auf deinem Lohnsteuerbescheid aufgelistet sind, brauchst du keine weiteren Nachweise. Hier reicht der Lohnsteuerbescheid als Beleg. Bei den Beiträgen, die nicht auf dem Bescheid aufgelistet sind, brauchst du allerdings Rechnungen und Kontoauszüge.
Wo kann ich diese Kosten angeben?
Es ist leider nicht sofort ersichtlicht, wo in der Steuererklärung die Versicherungskosten anzugeben sind. Hier eine kleine erste Hilfe.
- Die Anlage Vorsorgeaufwand ist für alle Versicherungsbeiträge, die ein privates Risiko abdecken.
- Die Anlage AV ist für die Riester-Beiträge vorgesehen.
- Anlage N ist für die Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken und damit unter Werbungskosten fallen.
Hinweis: SchulSteuererklaerung.de eignet sich um deine Versicherungsbeiträge schnell und effizient in die Steuererklärung miteinzubringen. Du kannst einfach durch einen Mausklick auf “Kosten hinzufügen” verschiedene Versicherungskategorien (gesetzliche & private Krankenversicherung sowie sonstige Versicherungen) wählen und deine Kosten in die vorgegebenen Felder eintragen. Unsere Plattform ist so konzipiert, dass du dich überhaupt nicht mit dem eigentlichen Steuerformular auseinandersetzen musst. Du musst auch nicht wissen, welche Versicherung bei dir nun zu welcher Kategorie gehört, das machen wir. Anschließend übersetzten wir deine Angaben automatisch in die offiziellen Steuerformulare/Anlagen.