Doppelte Haushaltsführung - SchulSteuererklaerung.de
Wer am Arbeitsort mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, kann die kompletten Mietkosten von der Steuer absetzen. Mehr bei ➔ SchulSteuererklaerung.de
Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
Wenn du zwei Wohnungen unterhältst, und zwar eine am Arbeitsort und eine am Heimatort, dann spricht man von einer doppelten Haushaltsführung. Dies ist der Fall wenn deine Zweitwohnung am Arbeitsort zusätzlich zu der Erstwohnung am Heimatort unterhalten wird, beispielsweise weil deine Stammschule zu weit von deiner Heimat entfernt ist. In diesem Fall kannst du die Mietkosten der Zweitwohnung und vieles mehr komplett als Werbungskosten von der Steuer abgesetzten.
Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen, müssen einige__Voraussetzungen__ erfüllt sein:
- Dein Lebensmittelpunkt muss bei deinem Erstwohnsitz liegen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem dein Freundeskreis und deine Familie leben.
- Deine Zweitwohnung muss zum Zwecke des Berufes unterhalten werden und deine Arbeitsstätte muss schneller erreichbar sein als vom Hauptwohnsitz.
- Du musst dich an der Wohnung am Erstwohnsitz finanziell beteiligen. Du musst mindestens 10% der laufenden Kosten der Haushaltsführung übernehmen.
Wie viel Steuern kann ich sparen?
Wenn du eine doppelte Haushaltsführung hast, kannst du monatlich maximal 1000€ für die Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Darüber hinaus sind Fahrten zum Heimatort und Ausgaben für die Einrichtung steuerlich absetzbar.
Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung
Zur Erinnerung: Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten liegt bei 1.000€ monatlich. Darüber hinaus kannst du weitere Werbungskosten geltend machen:
Umzugskosten
Um überhaupt einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten, muss zwangsläufig früher oder später ein Umzug stattfinden. Die hierbei entstehenden Kosten kannst du komplett steuerlich geltend machen, insofern du Belege vorgezeigen kannst. Du hast bei der doppelten Haushaltsführung jedoch keinen Anspruch auf die Umzugspauschale.
Verpflegungsmehraufwand
In den ersten drei Monaten nach dem Umzug hast du Anspruch auf eine Verpflegungskostenpauschale von 24€ pro Tag.
Möbel & andere Einrichtung
Die Basisausstattung (Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd und Beleuchtung) der Zweitwohnung kannst du ebenfalls steuerlich verrechnen, insofern die Kosten pro einzelnem Gegenstand unter 487,90€ brutto bleiben. Falls du das ein oder andere teurere Möbelstücke anschaffst, kannst du die Kosten gestückelt über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Fahrtkosten
Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können die im Zuge des Wohnungswechsels entstandenen Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Zusäzlich kannst du regelmäßige Heimfahrten steuerlich geltend machen, sogar ohne Belege. Das Finanzamt gewährt dir hierbei die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer, einmal wöchentlich.
Hinweis: Wenn du nicht jede Woche an den Heimatort zurückkehrst, kannst du ggf. Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden anteilig von der Steuer absetzen.
Welche Kosten für die Zweitwohnung kann ich absetzen?
Rundfunkbeitrag
Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,50 Euro pro Monat kann komplett steuerlich verrechnet werden.
Nebenkosten
Bis zu 1.000 Euro pro Monat kannst du für Miete, Strom, Heizung und Wasser von der Steuer absetzen.
Zweitwohnungsteuer
Viele Städte erheben für den zweiten Wohnsitz eine Steuer. Diese kann voll geltend gemacht werden.