Wer am Arbeitsort mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, kann die kompletten Mietkosten von der Steuer absetzen. Mehr bei ➔ SchulSteuererklaerung.de
Wenn du zwei Wohnungen unterhältst, und zwar eine am Arbeitsort und eine am Heimatort, dann spricht man von einer doppelten Haushaltsführung. Dies ist der Fall wenn deine Zweitwohnung am Arbeitsort zusätzlich zu der Erstwohnung am Heimatort unterhalten wird, beispielsweise weil deine Stammschule zu weit von deiner Heimat entfernt ist. In diesem Fall kannst du die Mietkosten der Zweitwohnung und vieles mehr komplett als Werbungskosten von der Steuer abgesetzten.
Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen, müssen einigeVoraussetzungen erfüllt sein:
Wenn du eine doppelte Haushaltsführung hast, kannst du monatlich maximal 1000€ für die Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Darüber hinaus sind Fahrten zum Heimatort und Ausgaben für die Einrichtung steuerlich absetzbar.
Zur Erinnerung: Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten liegt bei 1.000€ monatlich. Darüber hinaus kannst du weitere Werbungskosten geltend machen:
Um überhaupt einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten, muss zwangsläufig früher oder später ein Umzug stattfinden. Die hierbei entstehenden Kosten kannst du komplett steuerlich geltend machen, insofern du Belege vorgezeigen kannst. Du hast bei der doppelten Haushaltsführung jedoch keinen Anspruch auf die Umzugspauschale.
In den ersten drei Monaten nach dem Umzug hast du Anspruch auf eine Verpflegungskostenpauschale von 24€ pro Tag.
Die Basisausstattung (Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd und Beleuchtung) der Zweitwohnung kannst du ebenfalls steuerlich verrechnen, insofern die Kosten pro einzelnem Gegenstand unter 487,90€ brutto bleiben. Falls du das ein oder andere teurere Möbelstücke anschaffst, kannst du die Kosten gestückelt über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können die im Zuge des Wohnungswechsels entstandenen Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Zusäzlich kannst du regelmäßige Heimfahrten steuerlich geltend machen, sogar ohne Belege. Das Finanzamt gewährt dir hierbei die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer, einmal wöchentlich.
Hinweis: Wenn du nicht jede Woche an den Heimatort zurückkehrst, kannst du ggf. Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden anteilig von der Steuer absetzen.
Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,50 Euro pro Monat kann komplett steuerlich verrechnet werden.
Bis zu 1.000 Euro pro Monat kannst du für Miete, Strom, Heizung und Wasser von der Steuer absetzen.
Viele Städte erheben für den zweiten Wohnsitz eine Steuer. Diese kann voll geltend gemacht werden.
Praktisch. Durch Pauschalen für Umzug und Fahrtkosten habe ich mehrere hundert Euro auf einen Schlag zurückbekommen. Ich war mir gar nicht bewusst, dass der Staat so viele Zugeständnisse bei einer doppelten Haushaltsführung macht.